Fachassistent/-in
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung Fachassistent/-in Lohn und Gehalt
Der Bereich der Lohnsachbearbeitung bildet im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht ein eigenständiges Fachgebiet und erfordert daher auch besondere Spezialkenntnisse, um die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten zu optimieren. Vor diesem Hintergrund haben sich 16 Steuerberaterkammern entschlossen, ein entsprechendes Qualifizierungsangebot umzusetzen. Sie haben sich auf eine einheitliche Prüfungsordnung und einen entsprechenden Anforderungskatalog für die Inhalte der vor den Kammern abzulegenden Prüfung geeinigt. Beide Dokumente finden Sie auf unserer Webseite.
NEU – Jetzt mit Zertifikat!
Gleichzeitig kann der Lehrgang an unserer Akademie auch ohne Ablegen der Prüfung bei der jeweiligen Steuerberaterkammer besucht werden. Sie haben die Möglichkeit, nach dem Besuch des Kurses eine interne Zertifikatsklausur von 120 min. bei der Akademie Tillmann zu schreiben und erhalten bei erfolgreichem Bestehen ein qualifiziertes Teilnahmezertifikat durch die Akademie Tillmann.
Weitere Infos finden Sie hier:
Die Zulassung zur Prüfung Fachassistent/-in Lohn und Gehalt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
Bei der Prüfung Fachassistent/-in Lohn und Gehalt handelt es sich um eine berufsbegleitende Weiterbildung. In der Prüfung haben die Teilnehmer/-innen nachzuweisen, dass sie die berufsspezifischen Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Lohnsteuer-, Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten und lösen können.
Die Fortbildungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die vierstündige Klausur für den schriftlichen Teil der Prüfung wird inhaltsgleich von den Steuerberaterkammern Brandenburg, Bremen, Hessen, Köln, Mecklenburg-Vorpommern, München, Nordbaden, Nürnberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Stuttgart und Thüringen gestellt. Die Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung sind jeweils Mitte Oktober. Der mündliche Teil der Prüfung findet jeweils im Frühjahr des darauffolgenden Jahres statt.
Auf diese anspruchsvolle Prüfung bereiten wir Sie intensiv mit unseren einschlägigen Lehrgängen vor.
Ein entsprechender zeitlicher Aufwand für die Vorbereitung auf die Prüfung ist einzukalkulieren. Wer sich für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung entscheidet, muss daher bereit sein, im privaten Bereich Einschränkungen hinzunehmen. Auch wenn Sie sich für den Besuch unseres Vorbereitungslehrgangs entscheiden, ist die Bereitschaft zum intensiven Eigenstudium unerlässlich.
Für unseren Unterricht und die Prüfung empfehlen wir diese Hilfsmittel in der jeweils aktuellen Ausgabe:
Lohnsteuer
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch
- Aktuelle Steuertexte
Sozialversicherungsrecht
- SGB Sozialgesetzbuch
Arbeitsrecht
-
ArbG Arbeitsgesetze